Reisebedingungen
1. Abschluß
des Reisevertrages
Sie können
Reisen oder Seminare schriftlich per Brief oder Fax buchen. Mit Ihrer
Reiseanmeldung auf Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluß
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auch ein Reisebüro
vornehmen. Es gilt nur der jeweils aktuelle Katalog.
Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung/
Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluß
zusenden.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr
erfüllen können, liegt von uns aus ein neues Angebot vor,
an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme
erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
Nebenabreden sowie eine Änderung des Vertragsinhaltes bedürfen
der Schriftform.
Bei kurzfristiger Buchung (ab 10 Tage vor Reiseantritt) werden wir,
Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente ( Reisebestätigung/
Rechnung, Ticket) Ihnen sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
oder gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheins
ist die darauf ausgewiesene Anzahlung zu leisten.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und beträgt 10
% vom Grundpreis, mindestens jedoch 25,- DM höchstens 500,- DM
(pro Person bei Gruppenreisen).
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis150,-
DM pro Person nicht, so dürfen die Zahlungen auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Die Restzahlung ist nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente
(Ticket) , spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Zahlungsaufforderung zu leisten. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor
Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises
Zug um Zug gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen.
3. Leistungen
Den Umfang der vertraglichen Leistung entnehmen sie unserer Leistungsbeschreibung
(Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen) sowie den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen,
schriftlichen Bestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
4.1 Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
Auf Wunsch des Kunden kann das Reiseunternehmen, ohne jedoch von vornherein
dazu verpflichtet zu sein, zusätzliche, im Umfang der Reise laut
Katalog nicht enthaltene Leistungen, erbringen. Für solche wesentlichen
Zusatzleistungen, die als Teile anderer Reisen im Katalog preislich
benannt sind, schuldet der Kunde den im Katalog genannten Preis.
4.2. Preisänderung
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich
vorgeschriebenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen
und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit
dies aus wichtigen, bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Gründen
erforderlich wird. Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor
Reiseantritt in Kenntnis setzten; danach ist eine Preiserhöhung
nicht mehr zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen (
Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen sowie Einnahmen infolge
anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen).
Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen
oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
bis 30. Tag vor
Reiseantritt 10%
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 6. Tag.- 4. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 3. Tag vor Reiseantritt 85 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100 %
5.2 Umbuchung
Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft
und Reiseziel) werden bis einschließlich 22 Tage vor Reiseantritt,
sofern sie für uns durchführbar sind, berücksichtigt.
Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- DM pro Person ohne
weiteren Nachweis. Sollten darüber hinaus weitere Kosten bei der
Umbuchung entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Umbuchungen des
Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen, oder wenn der Versicherungsschutz des Eintretenden für
die Dauer der Reise nicht gewährleistet werden kann. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem
Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt
und Kündigung
Wir können
in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Wir kündigen
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; es wird aber
der Wert der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir kündigen
bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung (Prospekt, Katalog) für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind
wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzten und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
7.3 Wir kündigen bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, daß die uns entstandenen Kosten bezogen auf
diese Reise, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze
bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn
wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen
und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben.
Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des
Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits
erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsnachweis ausgestellt, so handelt es sich insoweit um
Fremdleistungen, sofern Sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht
für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf
Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.2 Die Teilnahme
an unseren Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Rafting,
Kajakfahren, Fallschirmspringen etc.), erfolgt auf eigene Gefahr. Wir
haften in soweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.3 Ist für
einen Teilnehmer die Reise mit besonderen gesundheitlichen Risiken,
wegen der notwendigen Einnahme von Medikamenten oder Allergien oder
eines körperlichen Handicaps verbunden, so bitten wir um einen
Hinweis, der selbstverständlich vertraulich behandelt wird, um
dies bei der Durchführung der Reise zu berücksichtigen. Sollten
uns besondere gesundheitliche Risiken nicht zur Kenntnis gebracht werden,
so schließen wir eine Haftung für uns aus, wenn sich gerade
dieses Risiko durch die Beanspruchung während der Reise realisiert
und unsererseits kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir
können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen.
10.2 Minderung des
Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert bestanden hätte. Die Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den
Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so
können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst
durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn
Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns
dann den, auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse
waren.
10.4 Schadensersatz
Der Reisend kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten
hat.
11. Beschränkung
der Haftung
11.1 Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
zugeführt wird, oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind
11.2 Wir haften
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.3 Für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 150.000
DM je Kunde und Reise. Die Haftung für Sachschäden beträgt
je Kunde und Reise 8.000 DM. Liegt der Reisepreis über 2.666 DM,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch
gegen uns ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet,
bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuell Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich
uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung/ Bootsführer zur Kenntnis
zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung / Bootsführer werden für
Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluß
von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Alle Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden sind.
Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Körperverletzung
oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung
der Reise.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseunternehmer ist unwirksam.
14. Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir informieren
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige
eine anderer Staaten gibt das zuständige Kosulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung
zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
des Reiseveranstalters bedingt sind.
15. Unwirksamkeit
von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB
bzw. des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich
gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
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