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    Reisebedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages

Sie können Reisen oder Seminare schriftlich per Brief oder Fax buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auch ein Reisebüro vornehmen. Es gilt nur der jeweils aktuelle Katalog.
Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung/ Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluß zusenden.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen können, liegt von uns aus ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Nebenabreden sowie eine Änderung des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Bei kurzfristiger Buchung (ab 10 Tage vor Reiseantritt) werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente ( Reisebestätigung/ Rechnung, Ticket) Ihnen sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheins ist die darauf ausgewiesene Anzahlung zu leisten.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und beträgt 10 % vom Grundpreis, mindestens jedoch 25,- DM höchstens 500,- DM (pro Person bei Gruppenreisen).
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis150,- DM pro Person nicht, so dürfen die Zahlungen auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Die Restzahlung ist nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente (Ticket) , spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung zu leisten. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen

Den Umfang der vertraglichen Leistung entnehmen sie unserer Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen) sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Auf Wunsch des Kunden kann das Reiseunternehmen, ohne jedoch von vornherein dazu verpflichtet zu sein, zusätzliche, im Umfang der Reise laut Katalog nicht enthaltene Leistungen, erbringen. Für solche wesentlichen Zusatzleistungen, die als Teile anderer Reisen im Katalog preislich benannt sind, schuldet der Kunde den im Katalog genannten Preis.

4.2. Preisänderung
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzten; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen ( Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen sowie Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen).
Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 6. Tag.- 4. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 3. Tag vor Reiseantritt 85 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100 %

5.2 Umbuchung
Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) werden bis einschließlich 22 Tage vor Reiseantritt, sofern sie für uns durchführbar sind, berücksichtigt. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- DM pro Person ohne weiteren Nachweis. Sollten darüber hinaus weitere Kosten bei der Umbuchung entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Umbuchungen des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, oder wenn der Versicherungsschutz des Eintretenden für die Dauer der Reise nicht gewährleistet werden kann. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung

Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; es wird aber der Wert der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

7.2 Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung (Prospekt, Katalog) für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


7.3 Wir kündigen bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns entstandenen Kosten bezogen auf diese Reise, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so handelt es sich insoweit um Fremdleistungen, sofern Sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

9.2 Die Teilnahme an unseren Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Rafting, Kajakfahren, Fallschirmspringen etc.), erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften in soweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3 Ist für einen Teilnehmer die Reise mit besonderen gesundheitlichen Risiken, wegen der notwendigen Einnahme von Medikamenten oder Allergien oder eines körperlichen Handicaps verbunden, so bitten wir um einen Hinweis, der selbstverständlich vertraulich behandelt wird, um dies bei der Durchführung der Reise zu berücksichtigen. Sollten uns besondere gesundheitliche Risiken nicht zur Kenntnis gebracht werden, so schließen wir eine Haftung für uns aus, wenn sich gerade dieses Risiko durch die Beanspruchung während der Reise realisiert und unsererseits kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert bestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den, auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz
Der Reisend kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind

11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 150.000 DM je Kunde und Reise. Die Haftung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 8.000 DM. Liegt der Reisepreis über 2.666 DM, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuell Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung/ Bootsführer zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung / Bootsführer werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseunternehmer ist unwirksam.

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir informieren Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige eine anderer Staaten gibt das zuständige Kosulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB bzw. des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

 

   
   

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